Berufsunfähigkeit - das oft unterschätzte Risiko

    
   


  

Unabhängige Beratung

Als gerichtlich zugelassene Versicherungsberater, bieten wir Ihnen eine wirklich unabhängige Versicherungsberatung. Vor einer Beratung sollten Sie jedoch nach Möglichkeit bestehende Ansprüche (gesetzliche Rentenversicherung Bfa, LVA, Knappschaft und eventuell bestehende Ansprüche über betriebliche Versorgungswerke) geklärt haben. Nur so ist es möglich, bestehende Lücken genauer zu ermitteln und damit eine Überversicherung zu vermeiden.

Gerne nennen wir Ihnen bei telefonischer Anfrage - kostenfrei - Adressen für Ihre Ansprechpartner zur Ermittlung bestehender Ansprüche.

Es ist uns untersagt, von den Versicherungsgesellschaften Provisionen oder Courtagen in Empfang zu nehmen. Unsere Dienstleistung der Beratung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

Wir können hier keine allgemeine Aussage zur Honorarhöhe tätigen. Gerne können Sie aber mit uns Kontakt aufnehmen, um weitere Fragen zu klären.

 

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