Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Betrugen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum 31.12.2000 bei einer Berufsunfähigkeitsrente ca. 25 % des letzten Bruttogehaltes und bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente ca. 40 % des letzten Bruttogehaltes, wurden diese Leistungen nach der Rentenreform allgemein auf etwa 50 % des letzten Nettoeinkommens bei voller Erwerbsminderungsrente
und 25 % bei teilweiser Erwerbsminderungsrente reduziert.
Um die Auswirkungen zu verdeutlichen haben wir eine Beispielberechnung angestellt. Wir sind in dieser Beispielrechnung von nachstehenden Grunddaten ausgegangen:
Person männlich, verheiratet, 2 Kinder, monatliches Bruttoeinkommen 2.750,-- Euro. Bei einem angenommenen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 13,5 %, enstpricht dieses Bruttoeinkommen einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.984,92 Euro.
Nach den bis zum 31.12.2000 geltenden Regelungen hätte eine Berufsunfähigkeitsrente ca. 687,50 Euro und eine Erwerbsunfähigkeitsrente ca. 1.100,-- Euro betragen.
Bei der neuen Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt diese nach der Reform nur noch 885,27 (bei Rentenbezug vor Vollendung des 63. Lebensjahres wird die volle Rente noch einmal um bis zu 10,8 % gekürzt). Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt nur noch 442,64 Euro.
Die durchschnittlich gezahlten Renten bei voller Erwerbsminderung betragen in den alten Bundesländern
Für
Versicherte mit Versicherungsjahren |
bei
einem insgesamt unterdurchschnittlichen Verdienst (70 % vom
Durchschnitt) |
bei
einem insgesamt durchschnittlichen Verdienst (100 % vom Durchschnitt) |
bei
einem insgesamt überdurchschnittlichen Verdienst 130 %
vom Durchschnitt) |
25
Jahre |
457
Euro |
653
Euro |
849
Euro |
30
Jahre |
549
Euro |
784
Euro |
1.019
Euro |
35
Jahre |
640
Euro |
915
Euro |
1.189
Euro |
40
Jahre |
732
Euro |
1.045
Euro |
1.359
Euro |
45
Jahre |
823
Euro |
1.176
Euro |
1.529
Euro |
und in den neuen Bundesländern
Für
Versicherte mit Versicherungsjahren |
bei
einem insgesamt unterdurchschnittlichen Verdienst (70 % vom
Durchschnitt) |
bei
einem insgesamt durchschnittlichen Verdienst (100 % vom Durchschnitt) |
bei
einem insgesamt überdurchschnittlichen Verdienst (130 %
vom Durchschnitt) |
25
Jahre |
402
Euro |
574
Euro |
747
Euro |
30
Jahre |
482
Euro |
689
Euro |
896
Euro |
35
Jahre |
563
Euro |
804
Euro |
1.045
Euro |
40
Jahre |
643
Euro |
919
Euro |
1.194
Euro |
45
Jahre |
724
Euro |
1.034
Euro |
1.344
Euro |
Die vorgenannten Zahlen wurden der Informationsreihe Rentenversicherung Heft Nr. 3 der LVA entnommen. Die Zahlen hatten Gültigkeit bis zum 31.12.2004. Eine eventuelle Kürzung (siehe oben) ist in den Zahlen nicht berücksichtigt.
Diese Zahlen gelten für Verdienste bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt 2005 in den neuen Bundesländern monatlich 5.200,-- Euro und 4.400,-- Euro in den neuen Bundesländern.
Verdienen Sie mehr als die vorgenannten Beträge (bei der Durchschnittsbildung müssen auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt werden) sind die Lücken noch größer, da für den übersteigenden Teil keine Beiträge gezahlt werden und diese somit keine Berücksichtigung finden.
|